
Ihre Rechtssicherheit in unseren Händen: Kostenlose 60-Sekunden-Erstberatung
Werde einer von 500 Mandanten seit 1990 und profitiere von unserer langjährigen Erfahrung und kompetenten Beratung.
- Kostenlose Erstberatung in 60 Sekunden
- Erfahrene Anwälte an deiner Seite
- Direkte Rückmeldung
UNSERE TÄTIGKEITSBEREICHE
DAS SAGEN UNSERE KUNDEN

UNSER NOTAR
Unser Notar Michael Frese steht für Kompetenz, Integrität und eine individuelle Beratung. Mit jahrelanger Erfahrung im Notariat garantiert er eine zuverlässige Abwicklung Ihrer rechtlichen Anliegen.

KARRIERE
Du willst bei uns arbeiten? Erfahre alles über unsere Unternehmenskultur, offenen Stellen und Entwicklungsprogramme auf unserer Karriereinfoseite

WIR STEHEN IHNEN MIT RAT UND TAT ZUR SEITE
Unser Anliegen ist es, Sie bezogen auf Ihren Fall sachgerecht, rechtssicher und kompetent auf sämtlichen Rechtsgebieten zu beraten und vertreten. Zusätzlich offerieren wir Ihnen unsere Kompetenzen, unsere Erfahrung und unser Wissen als Fachanwälte und Notar.
Wir sind vertretungsberechtigt vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sowie dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesgerichtshof in Strafsachen.
Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich unter anderem auf die oben stehenden Rechtsgebiete.
Unser Service – Ihre Vorteile
Kompetenz trifft Vertrauen: Individuelle Beratung für rechtssichere Lösungen


Die besten Anwälte die ich je kennengelernt habe! Immer Freundlich, schnelle Antwort egal ob per E-Mail etc. Ihre Arbeit machen Sie grandios, nur positiv weiter zu Empfehlen und würde bei zukünftigen Problemen nur noch diese Kanzlei aufsuchen.
Herzlichen Dank für alles! Bleibt Gesund..
– Carmen Lennartz
HÄUFIGE FRAGEN
Bei einer Beratung wird regelmäßig entsprechend dem Umfang der Beratung abgerechnet. Dies kommt auf den Einzelfall an. Ein Erstberatungsgespräch wird mit höchstens 190 € gegenüber einem Verbraucher abgerechnet.
Ja, es ist auch möglich eine Beratung in Form der Beratungshilfe wahrzunehmen. Hierzu bitten wir Sie, einen Beratungshilfeschein bei dem in Ihrem Bezirk zuständigen Amtsgericht, zu beantragen und zu dem Besprechungstermin vorzulegen.
Es ist Möglich zur Führung eines Prozesses die sog. Prozesskostenhilfe in Anspruch zunehmen. Oftmals wird die Prozesskostenhilfe als “Armenrecht” bezeichnet. Zur Gewährung muss eine Hilfebedürftigkeit vorliegen und die Klage/der Antrag darf nicht erfolglos und mutwillig sein. Voraussetzung ist das sog. Prozesskostenhilfe Formular, welches hier zu finden ist oder durch uns ausgehändigt wird.