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Strafrecht

RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter, einen Strafbefehl, eine Anklageschrift erhalten, gegen Sie wurden ein Haftbefehl erlassen oder Sie sind Opfer einer Straftat – schnelles kompetentes Handeln ist nun dringend erforderlich! Rufen Sie uns unter 0491 15255 oder 15256 In dringenden Notfällen sind wir auch unter 0171/6400761 erreichbar.

Unser Fachanwalt für Sie:

Kai-Timo Hanses

Fachanwalt für Strafrecht

“Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!”

Mit diesem Zitat kann einfach und plastisch der wichtigste Grundsatz der Strafverteidigung veranschaulicht werden. Sie haben zu jeder Zeit das Recht zu Schweigen und müssen zu keiner Zeit aktiv an den Ermittlungen mitwirken. Dieser Grundsatz (“nemo tenetur se ipsum accusare”) ist zunächst die bedeutendste und wichtigste Handlungsanordnung. Neben diesem Recht haben Sie zu jedem Zeitpunkt das Recht einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Gerade in der direkten Konfrontation mit der Polizei sollten Sie von diesem Recht Gebrauch machen.

“Strafverteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben”
so Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers

Die Strafverteidigung teilt sich in Strafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht. Die Grundsätze des Strafverfahrens finden somit nicht nur bei dem Vorwurf einer Straftat, sondern eben auch im Ordnungswidrigkeitsrecht Anwendung. Sollte Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden, gelten die gleichen Grundsätze. Die speziellen Handlungs- und Verteidigungsmöglichkeiten wollen wir nachfolgend vertiefen.

Das Strafverfahren teilt sich in

  1. das Ermittlungsverfahren,
  2. das Zwischenverfahren,
  3. die Hauptverhandlung,
  4. das Rechtsmittel
  5. und die Strafvollstreckung.

Wir sind in all den vorbenannten Bereichen für Sie tätig. Insbesondere sollten Sie uns  – oder einen anderen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger Ihrer Wahl – unbedingt aufsuchen, wenn Sie einen der folgenden Eingriffe in Ihre Rechte feststellen:

Wir sind sowohl als Strafverteidiger, als auch als Nebenklagevertreter tätig. Wir verteidigen und vertreten Sie gegen jegliche Delikte und Tatvorwürfe.

Die Strafvorschriften finden sich im Strafgesetzbuch (StGB), sowie in zahlreichen Nebengesetzen. Die wichtigsten Nebengesetze sind das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtmG), worin die Strafbarkeit bspw. der Einfuhr von Betäubungmitteln oder auch das Handeltreiben unter Strafe gestellt ist. Ergänzt wird das Verfahrensrecht der Strafprozessordnung (StPO) durch das Jugendgerichtsgesetz (JGG), wenn es in dem Strafverfahren um die strafrechtliche Verantwortung eines Jugendlichen oder eines Heranwachsen geht. Weiter soll im folgenden der Gang des Verfahrens erklärt werden. Sie finden zusätzlich hinweise zu den speziellen Verfahren und häufigsten Tatvorwürfen.

Chris standing up holding his daughter Elva

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