Im Gegensatz zum Rechtsanwalt vertritt der Notar nicht die Interessen einer Partei, sondern aller an dem notariellen Geschäft beteiligten Personen. Bestimmte Rechtsgeschäfte und Tätigkeiten bedürfen der notariellen Mitwirkung. Der Notar hilft den Parteien, ihre Rechtsgeschäfte ausgewogen und rechtssicher zu gestalten. Der Notar übt ein öffentliches Amt aus und nimmt daher staatlich hoheitliche Funktionen wahr. Die Tätigkeit des Notars als Teil der vorsorgenden Rechtspflege dient präventiv zur Vermeidung von Streit und trägt damit auch zur Entlastung der Gerichte, die dem Bereich der nachsorgenden Rechtspflege angehören, bei. Für die Inanspruchnahme von notariellen Tätigkeiten oder bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zum Notar auf.
Rechtsanwalt, Fachanwalt und Notar