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Durchsuchung

Unser Fachanwalt für Sie:

Kai-Timo Hanses

Fachanwalt für Strafrecht

Durchsuchung

Im Falle einer Hausdurchsuchung sollten Sie schweigen und einen Rechtsanwalt anrufen!

Auch im Falle einer Durchsuchung sollten Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen!

Nehmen Sie sofort von Ihrem Recht Gebrauch einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Die Durchsuchung kann hierdurch nicht verhindert werden, dennoch kann das Beisein eines Rechtsanwaltes dazu führen, dass die Durchsuchung nach den rechtsstaatlich vorgeschriebenen Grundsätzen gewährleistet wird.

Zumeist wird die Durchsuchung von der Polizei auch genutzt, um vom Beschuldigten Informationen zu erhalten. Die vorliegende, außergewöhnliche Stresssituation wird somit ausgenutzt, um Angaben von Ihnen zu erhalten.

Eine Hausdurchsuchung bedarf eines richterlichen Beschlusses. Dieser Beschluss muss Ihnen vorgelegt werden und Sie haben das Recht eine Kopie des Beschlusses zu erhalten.

Wenn ein Eilfall – Gefahr im Verzug – vorliegt, darf auch ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden. Auch hier haben Sie das Recht, den Grund der Durchsuchung zu erfahren.

Der Durchsuchungsbeschluss muss sich auf bestimmte Räumlichkeiten beziehen, welche auch nur der Durchsuchung unterliegen. Dies ist bei Wohngemeinschaften besonders problematisch.

Chris standing up holding his daughter Elva

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